Code of Conduct der Deutschen Textil- und Modeindustrie

Präambel

Die Unternehmen der deutschen Textil- und Modeindustrie bekennen sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, unabhängig davon, ob sie in Deutschland, Europa oder in anderen Teilen der Welt wirtschaftlich tätig sind. Getragen von dem verantwortungsvollen Bewusstsein für die soziale, ökologische und ökonomische Gestaltung der gesamten textilen Wertschöpfungskette stellen sie sich den Herausforderungen einer zunehmend vernetzten und globalen Wirtschaft. Um die Unternehmen hierbei zu unterstützen, haben der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie und seine Mitgliedsverbände den vorliegenden Code of Conduct erarbeitet.

Die Verbände empfehlen die Anwendung dieses Code of Conduct. Er steht allen Unternehmen der Branche als freiwilliges Instrument zur Verfügung und dient als Leitlinie für gesellschaftlich verantwortliches unternehmerisches Handeln. In seiner Funktion konzentriert sich der Code darauf, Verantwortungsfelder unternehmerischen Handelns aufzuzeigen und einen Orientierungsrahmen anzubieten, an dem Firmen ihre Unternehmenspolitik individuell ausrichten können. Für seine Umsetzung in die globalen Wertschöpfungsketten beinhaltet der Code praxisbezogene Grundregeln, denen vor allem kleine und mittlere Unternehmen mit ihren unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Kapazitäten gerecht werden können.

Der Code of Conduct orientiert sich an den international anerkannten Prinzipien zum Schutze
der Menschen- und Arbeitsrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den ILO-Kernarbeitsnormen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus stützt sich der Code auf relevante internationale Vereinbarungen zum Schutz der Umwelt.

Diese völkerrechtlichen Vereinbarungen binden grundsätzlich Staaten – nicht Unternehmen; ihre Durchsetzung ist staatliche Aufgabe. Die Unternehmen der Textil- und Modeindustrie unterstützen das Ziel der Durchsetzung von Menschenrechten, Arbeits-, Sozial- und Ökologiestandards in den wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozessen. Indem die Unternehmen ihr betriebliches Handeln nach in diesen völkerrechtlichen Vereinbarungen formulierten Grundsätzen ausrichten, können sie hierzu einen Beitrag leisten. Sie tun dies in dem Bewusstsein, dass dies ein langfristig angelegter Prozess ist, zu dessen Gelingen ein konstruktives und pragmatisches Zusammenwirken von staatlichen Institutionen, gesellschaftlichen Akteuren und Unternehmen erforderlich ist. 

Die Erwähnung von völkerrechtlichen Vereinbarungen im vorliegenden Text ist so zu verstehen, dass sich die Unternehmen an den Inhalten orientieren, soweit dies für privatwirtschaftliche Organisationen möglich ist.